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   VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167   

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https://dejure.org/2021,33726
VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 (https://dejure.org/2021,33726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 (https://dejure.org/2021,33726)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juli 2021 - 24 ZB 21.167 (https://dejure.org/2021,33726)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung des Jagdscheins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
    Regelunzuverlässigkeit; Partei "Der Dritte Weg"

  • rechtsportal.de

    WaffG § 5 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a
    Widerruf der Waffenbesitzkarte wegen Regelunzuverlässigkeit und Ungültigerklärung des Jagdscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Vor dem Hintergrund von Art. 19 Abs. 4 GG dürfen allerdings die Anforderungen an die Darlegung nur in einer Weise gestellt werden, dass sie auch von einem durchschnittlichen, nicht auf das gerade einschlägige Rechtsgebiet spezialisierten Anwalt mit zumutbarem Aufwand noch erfüllt werden können (BVerfG, B.v. 8.1.22009 - 2 BvR 758/07 - BVerfGE 125, 104).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Das Darlegungsgebot gestaltet das Zulassungsverfahren dahingehend, dass das gerichtliche Prüfungsprogramm im Zulassungsverfahren jedenfalls im Wesentlichen darauf beschränkt ist zu klären, ob der Rechtsmittelführer seine Darlegungslast erfüllt hat und die dargelegten Gründe eine Zulassung der Berufung tragen (BVerfG, B.v. 23.7.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Das Oberverwaltungsgericht muss sich aber nicht aus einem Darlegungsgemenge das heraussuchen, was möglicherweise zur Begründung des Antrags geeignet sein könnte (BVerfG, B.v. 24.8.2010 - 1 BvR 2309/09 - BayVBl. 2011, 338).
  • BVerwG, 05.07.2016 - 4 B 21.16

    Wirksamkeit des Verzichts auf mündliche Verhandlung bei Änderung der Prozesslage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Im Zulassungsantrag muss ein abstrakter Rechtssatz des angefochtenen Urteils herausgearbeitet und einem Rechtssatz des anderen Gerichts unter Darlegung der Abweichung gegenübergestellt werden (vgl. BVerwG, B.v. 5.7.2016 - 4 B 21.16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 02.10.2003 - 1 B 33.03

    Berufungsbegründung; Berufungsbegründungspflicht;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Dem Darlegungsgebot ist genügt, wenn der dargelegte Zulassungsgrund in der Sache auf einen der gesetzlichen Tatbestände zielt (BVerwG, B.v. 2.10.2003 - 1 B 33/03 - NVwZ-RR 2004, 220).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678

    Widerruf zum Erwerb und Besitz von Waffen wegen Äußerungen auf Facebook

    Auszug aus VGH Bayern, 21.07.2021 - 24 ZB 21.167
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO liegt nur vor, wenn das Gericht von einem unrichtigen oder unvollständigen Sachverhalt ausgeht, namentlich Umstände übergeht, deren Entscheidungserheblichkeit sich ihm hätte aufdrängen müssen, oder wenn die Beweiswürdigung objektiv willkürlich ist, gegen die Denkgesetze verstößt oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet (stRspr z.B. BayVGH, B.v. 14.12.2018 - 21 ZB 16.1678 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.07.2022 - 6 S 988/22

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen verfassungsschutzrechtlicher Einstufung

    Ob die bloße Teilnahme an Veranstaltungen, die von einer Vereinigung nach Nr. 3 b) angemeldet bzw. initiiert oder in sonstiger Weise mitgestaltet wurden, für sich genommen schon eine Unterstützung darstellt (so BayVGH, Beschluss vom 21.07.2021 - 24 ZB 21.167 -, juris) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, aus dem konkret abgeleitet werden kann, dass der Teilnehmer gerade die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung befürwortet (so Gade, a.a.O. Rn. 29f), bedarf vorliegend keiner abschließenden Entscheidung.

    Denn auch nach der erstgenannten Auffassung ist erforderlich, dass es sich um die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Außenwirkung handelt (BayVGH, Beschluss vom 21.07.2021, a.a.O. Rn. 10).

  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1306

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Teilnahme am Bundeskongress der "Jungen

    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen relevanten Unterstützungshandlungen und lediglich untergeordneten Aktivitäten ist das Kriterium der Außenwirkung der konkreten Betätigung (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 24 ZB 21.167 - juris Rn. 10).

    Insbesondere ist die Teilnahme an einer von einer Vereinigung organisierten Veranstaltung dann geeignet, nach außen hin die Bestrebungen der Vereinigung zu unterstützen, wenn diese als öffentlichkeitswirksame Aktion anzusehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 24 ZB 21.167 - juris Rn. 10).

  • VG Gießen, 21.03.2024 - 9 L 280/24

    Einstufung als Rechtsextremist allein begründet keine waffenrechtliche

    Uneinheitlich bewertet wird hingegen, ob schon die bloße Teilnahme an einer Veranstaltung, die von einer verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgenden Vereinigung durchgeführt wird, den Tatbestand der Unterstützungsleistung erfüllt (im konkreten Einzelfall dafür VGH München, Beschluss vom 21. Juli 2021 - 24 ZB 21.167 -, BeckRS 2021, 22543; VG Bayreuth, Urteil vom 27. Oktober 2020 - B 1 K 19.204 -, BeckRS 2020, 50154; offengelassen VGH Mannheim vom 4. Juli 2022, a. a. O.) oder ob über die Teilnahme hinaus ein aktives Tun erforderlich ist, welches erkennen lässt, dass der Teilnehmer die verfassungsfeindlichen Ziele der Vereinigung kennt und billigt (Gade, a. a. O., § 5 Rn. 29 f.).
  • VG München, 30.08.2023 - M 7 S 23.1519

    Rücknahme eines Kleinen Waffenscheins wegen Mitgliedschaft in der "Jungen

    Maßgeblich für die Abgrenzung zwischen relevanten Unterstützungshandlungen und lediglich untergeordneten Aktivitäten ist das Kriterium der Außenwirkung der konkreten Betätigung (vgl. BayVGH, B.v. 21.7.2021 - 24 ZB 21.167 - juris Rn. 10).
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